Der Bundespräsident ist Staatsoberhaupt und eines der obersten Vollzugsorgane, neben den Bundesministerinnen/Bundesministern, Staatssekretärinnen/Staatssekretären und Mitgliedern der Landesregierungen. Der Amtssitz des Bundespräsidenten ist in Wien in der Hofburg.
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Das Amt des Bundespräsidenten endet durch
Der Bundespräsident darf während seiner Amtszeit keinen anderen Beruf ausüben und keinem allgemeinen Vertretungskörper (wie dem Nationalrat, Bundesrat oder Landtag) angehören.
Die Aufgaben bzw. Kompetenzen des Bundespräsidenten sind u.a.:
Der Bundespräsident ist ein Verwaltungsorgan, daher sind die von ihm gesetzten Rechtsakte Verwaltungsakte. Diese werden als Entschließungen bezeichnet.
Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
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