Wenn Sie als selbstständige Betreuungskraft tätig werden wollen, müssen Sie folgende Schritte durchführen:
1. Gewerbeanmeldung
2. Finanzamt – Anzeige
3. Sozialversicherung (SVS) – Anzeige
4. Abschluss eines Werkvertrags ("Personenbetreuungs-Vertrag")
Sind Sie ausländische Staatsbürgerin/ausländischer Staatsbürger, müssen Sie bereits im Vorfeld Folgendes erledigen:
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
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