Als ordentliche Studierende/ordentlicher Studierender kann man beim Rektorat der Universität um Zulassung zu einem individuellen Diplom-, individuellen Bachelor, bzw. individuellen Masterstudium ansuchen.Ein derartiger Antrag wird bescheidmäßig genehmigt, wenn das beantragte Studium einem facheinschlägigen Studium gleichwertig ist.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studienabteilung.
Der Antrag hat zu enthalten:
Universität
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Arten von Beschäftigung
Coronavirus in Österreich
Erben und Vererben
Gesetzliche Neuerungen
Gewalt in der Familie
Jobs
Menschen mit Behinderungen
Pension
Pflege
Scheidung
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Wohnen