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Gemeinde Rauris

Drohnenbewilligung

Veröffentlichungsdatum24.10.2017Lesedauer1 MinuteKategorienTechnik
Drohnen

Durch die große Anzahl an Drohnenverkäufen wird die Brisanz dieses Themas immer tragender. Drohnenbesitzer- auch von gängigen Drohnen, welche in jedem Elektro-bzw.Spielzeuggeschäft zu haben sind, sind lt. Luftfahrtbehörde bewilligungspflichtig. Diese umfasst im groben den Flug im unbebauten und unbesiedeltem Gebiet. Das Fliegen über besiedeltem Gebiet sowie über Häuser, Kirchen, Volksfeste oder Sportveranstaltung ist nicht erlaubt. Die meisten Drohnenbesitzer wissen nicht über diese Tatsache Bescheid, und laufen so Gefahr, in den vom Gesetzgeber verfügten Strafrahmen von bis zu 22.000 Euro zu fallen. Es gibt ein hohes Gefahrenpotential, man denke an Personenschäden durch abstürzende Drohnen, Irrläufer, welche an einer Bundesstraße der Autobahn einen Unfall verursachen können usw.

Einzig Fluggeräte unter 250 Gramm Gewicht beziehungsweise 79 Joule Bewegungsenergie (mit einer maximalen Flughöhe von 30 Metern) sind nicht genehmigungspflichtig, sie gelten als Spielzeug.

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Bewilligung und Nutzung der Flugdrohnen sind:

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung lt. Luftfahrtgesetz
  • Max. Flughöhe 150m Flug nur über unbebauten und/oder unbesiedeltem Gebiet

 

Für die Bewilligung gem. Luftfahrtgesetz (LFG), für welche mit Kosten von rund 300 Euro zu rechnen ist, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • persönliche Daten inkl. Geburtsdatum und Email Adresse
  • Beschreibung des unbemannten Luftfahrzeuges inkl. Steuerung (Daten vom Drohnenhersteller)
  • Foto der Drohne (Dreiseitenansicht)
  • Deklaration der Betriebssicherheit (Daten vom Drohnenhersteller)
  • Versicherungsnachweis über eine Haftpflichtversicherung über 1 Mio. €
  • Amtlicher Lichtbildausweis des/der Piloten

 

Werner Noisternigg
info@drohnenbewilligung.at
www.drohnenbewilligung.at