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Gemeinde Rauris

Caritas Onlineberatung - Hilfe in Notlagen

Veröffentlichungsdatum07.03.2024Lesedauer1 Minute
Caritas - Hilfe in Notlagen

Die klassisch sozialrechtliche Beratung inkl. persönlicher Vorsprache in einem Büro ist für viele Menschen im Bundesland Salzburg örtlich sowie zeitlich schwer oder gar nicht erreichbar. 

Die Onlinesozialberatung bietet verschiedene Möglichkeiten, Information und Hilfe nachzufragen, wo und wann auch immer. Sie kann Hilfe dorthin bringen, wo sie bisher nicht erreichbar war.

Nähere Information, sowie die Möglichkeit einen Termin zu buchen, finden Sie auf der Caritas Homepage:  

https://sozialberatung-salzburg.caritas-wegweiser.at/ 

Um einen Termin buchen zu können sind folgende Schritte vorab notwendig:

  • Registrierung mit eigener Emailadresse oder Benutzername, Passwort (bitte merken) und Postleitzahl.
  • Mit Klick auf das Kästchen „Termin vereinbaren“ Buchung eines zeitlich passenden Beratungstermins über Telefon-, Video- bzw. Textchat. 
  • Wenn nötig Hochladen notwendiger Dokumente. 

Im Anhang finden Sie eine detaillierte Anleitung dazu, die auch gerne geteilt werden kann.

Auf Wunsch schickt Ihnen die Caritas auch gerne Flyer der Onlineberatung zu.

Folgende Informationen und Unterlagen benötigen wir für die Beratung und eine mögliche finanzielle Unterstützung zum Termin:  

  • Personalausweis/Reisepass des Antragstellers
  • Bei welchem Anliegen können wir helfen?
  • Meldezettel aller mit Hauptwohnsitz gemeldeter Familienmitglieder (Haushaltsbestätigung)
  • Stammdaten (Name, Sozialvers.nr., Geburtsdatum, Adresse, Emailadresse und Telefonnummer)
  • Aktuelle Kontoprotokolle (es müssen der aktuelle Kontostand und die Kontoprotokolle der letzten beiden Monate ersichtlich sein).
  • Fixkosten, die nicht am Kontoauszug ersichtlich sind, extra belegen, bzw. alle Fixkosten anführen, damit eine Haushaltsrechnung erstellt werden kann. 
  • Einen Überblick über das gesamte Haushaltseinkommen – das bedeutet z. B. aktuelle Lohnzettel, Familienbeihilfebescheid, Wohnbeihilfe, AMS- und/oder Sozialunterstützungsbescheid, Pflege-, Pensions-, Unterhalts-, Krankengeldbescheid usw.  oder aber auch zumindest ein eingebrachter Antrag beim AMS oder Sozialamt.